2016: in verschiedenen Kantonen ist es zur Zeit nicht möglich, Drittstaaten-Vereinbarungen auszustellen.
Als anerkannte Organisation gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz prüfen wir Familien, die selbst eine Au-pair-Angestellte aus einem Drittstaat (Nicht-EU) gesucht haben.
Voraussetzungen
- Deutsch sprechende Gastfamilie, andere Nationalität als die Au-pair-Angestellte
- Kinder der Gastfamilie unter 16 Jahren
- Nettolohn je nach Kanton CHF 600.– bis CHF 700.–
- Übernahme durch die Familie der Kosten von mindestens 120 Std. Sprachunterricht, Kost und Logis, Reisekosten, Sozialabgaben, Unfallversicherung, Krankenkasse, Quellensteuer und BVG
- Alter des Au-pairs 18 bis 25 Jahre
- Arbeitspensum des Au-pairs 5-6 Std. pro Tag, max. 30 Std. pro Woche
- Anwesenheit eines Elternteils während der Hälfte der Arbeitszeit des Au-pairs
- Dauer des Aufenthaltes max. 12 Monate
Anmeldung
Verlangen Sie die Anmeldeunterlagen bei dem für Ihren Wohnkanton zuständigen Stellenvermittlungsbüro.