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Drittstaaten-Vereinbarung

2016: in verschiedenen Kantonen ist es zur Zeit nicht möglich, Drittstaaten-Vereinbarungen auszustellen.

Als anerkannte Organisation gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz prüfen wir Familien, die selbst eine Au-pair-Angestellte aus einem Drittstaat (Nicht-EU) gesucht haben.

Voraussetzungen

  • Deutsch sprechende Gastfamilie, andere Nationalität als die Au-pair-Angestellte
  • Kinder der Gastfamilie unter 16 Jahren
  • Nettolohn je nach Kanton CHF 600.– bis CHF 700.–
  • Übernahme durch die Familie der Kosten von mindestens 120 Std. Sprachunterricht, Kost und Logis, Reisekosten, Sozialabgaben, Unfallversicherung, Krankenkasse, Quellensteuer und BVG
  • Alter des Au-pairs 18 bis 25 Jahre
  • Arbeitspensum des Au-pairs 5-6 Std. pro Tag, max. 30 Std. pro Woche
  • Anwesenheit eines Elternteils während der Hälfte der Arbeitszeit des Au-pairs
  • Dauer des Aufenthaltes max. 12 Monate

 

Anmeldung

Verlangen Sie die Anmeldeunterlagen bei dem für Ihren Wohnkanton zuständigen Stellenvermittlungsbüro.