Au-pair aus Drittstaaten

Als anerkannte Organisation gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz prüfen wir Familien, die selbst eine Au-pair-Angestellte aus einem Drittstaat (Nicht-EU) gesucht haben, und helfen bei der Einholung der Bewilligungen.

Für Au-pairs aus Drittstaaten werden nicht in allen Kantonen Kontingente erteilt. Nähere Informationen erhalten Sie vom Stellenvermittlungsbüro in Ihrem Wohnkanton.

Voraussetzungen für Arbeitgeberfamilien

  • Umgangssprache wie in der Sprachregion
  • Au-pair-Angestellte mit anderer Umgangssprache
  • Kinder der Gastfamilie unter 16 Jahren
  • Nettolohn je nach Kanton CHF 600.– bis CHF 700.–
  • Übernahme durch die Familie der Kosten von mindestens 120 Std. Sprachunterricht, Kost und Logis, Reisekosten, Sozialabgaben, Unfallversicherung, Krankenkasse, Quellensteuer und BVG
  • Alter des Au-pairs 18 bis 25 Jahre
  • Arbeitspensum des Au-pairs 5–6 Std. pro Tag, max. 30 Std. pro Woche
  • Anwesenheit eines Elternteils während der Hälfte der Arbeitszeit des Au-pairs
  • Dauer des Aufenthaltes max. 12 Monate