Au-pair in der Westschweiz, im Tessin, in der Deutschschweiz und in Englisch sprechenden Familien
Das Au-pair ist Schweizer Bürger/in oder im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C oder B
Au-pair | Abschluss der obligatorischen Schulzeit Zwischen 15 und 30 Jahre alt |
Arbeitgeberfamilie | Integration des Au-pairs in die Familie Kost und Logis Die Arbeitszeit der Arbeitgeber sollte bei 2 Personen nicht höher als 160 % betragen und bei 1 Person nicht mehr als 60 % Die Familiensprache ist Deutsch oder Englisch |
Aufenthaltsdauer | Ein Jahr, auch kürzerer Aufenthalt möglich |
Arbeit | Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt 30, 32, 35 oder 40 Arbeitsstunden in der Regel auf 5 Tage verteilt und am Wochenende frei |
Sprachkurs | 4 – 6 Lektionen pro Woche, in der Freizeit Kosten: zwischen CHF 180.– bis CHF 300.– pro Monat zu Lasten des Au-pairs |
Ferien | 5 Wochen pro Jahr 4 Wochen pro Jahr ab dem 20. Altersjahr |
Lohn | Zwischen CHF 500.– und CHF 810.– pro Monat, je nach Alter und Arbeitsstunden |
Vertrag | Gemäss den Richtlinien der Dachorganisation schweizerischer Au-pair-Vermittlung „Au-pair Suisse“ |
Versicherungen | Die Arbeitgeberfamilie verpflichtet sich eine Versicherung für Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle abzuschliessen. AHV-Beitrags-Pflicht ab 01.01. des 18. Geburtsjahres. |
Kosten:
Für das Au-pair
Einschreibegebühr CHF 50.00
Vermittlungsgebühr CHF 360.00
Für die Arbeitgeberfamilie
Einschreibegebühr 1. Jahr CHF 120.00
(CHF 50.00 bei der Anmeldung und CHF 70.00
nach erfolgtem Gespräch oder Erhalt eines Dossiers)
Einschreibegebühr ab dem zweiten Vermittlungsjahr CHF 70.00
Vermittlungsgebühr CHF 400.00
Einige Regionalbüros sind MwSt-pflichtig. Preise gültig ab 1.1.2022.
Informationen für Jugendliche ab 18
Informationen für Arbeitgebende